Re: Handy einziehen - Bayerisches Handy-Verbot an Schulen kein…
> Nein, aber die Kombination mit dem Erziehungsauftrag. Der Lehrer ist
> _beauftragt_, den Kindern die Unterscheidung zwischen
> unterrichtsfremden und unterrichtsnotwendigen Dingen beizubringen.
wo steht sowas?
> Falsch. Die Hausordnung obliegt dem Hausherren. Das ist der Träger
> der Schule. Und der Schulträger wird vom Rektor vertreten.
is ja schön, wenn das bei euch so ist, bei uns war die
Gesamtkonferenz für Änderungen der Hausordnung zuständig.
> Die Eltern kann man auch über ein
> ganz normales Festnetztelefon anrufen.
und wo ist ein solches vorhanden? Jetzt komm mir nicht mitm
Sekretäriat, die werden wir was husten, wenn du da jeden zweiten Tag
angedreht kommst. Von der umgekehrten Problematik, auch mal
erreichbar zu sein (das dann eher per SMS logischerweise) ganz zu
schweigen. Oder glaubst du, die Tippse da unten wird dafür bezahlt,
irgendwem mitzuteilen, dass er doch bitte heute mit dem Bus fahren
soll, weil Mamma es entgegen der Planung nicht schafft, ihn
abzuholen? (von der sicherlich wesentlich größeren Störung selbst
gegenüber einer in der Stunde gelesenen SMS gar nicht zu reden).